Partner

WOLFGANG TODZY IMMOBILIEN HAT PARTNER.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Zusammenarbeit mit:

  • Banken
    Vertrauenvolle Geschäftbeziehungen ermöglichen uns, Ihre Immobilie einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Auch bei der Immobilienfinanzierung ergeben sich für Sie durch diese Partnerschaft Vorteile wie eine günstige Finanzierung oder eine zügige Darlehenszusage der Bank.
  • Notaren
    Wir arbeiten eng mit erfahrenen und alt eingesessenen Notaren zusammen, so daß eine optimale Ausarbeitung und Abwicklung eines notariellen Kaufvertrages erfolgen kann. Fragen oder Diskussionspunkte können vorab rasch persönlich geklärt werden.
  • Maklern
    Durch Kooperationen mit Kollegen sind wir in der Lage, Ihnen als Käufer ein über unserern eigenen Bestand hinausreichendes Immobilienangebot zu vermitteln. Für Verkäufer können wir das Objekt einem erweiterten Kundenkreis anbieten und die Vermittlungszeit merklich verkürzen.
  • Architekten
    Wir bieten Ihnen als weiteren Service die Erfahrung und Kompetenz von ortsansässigen Architekten und vereidigten Sachverständigen. Bautechnische Fragen und Wünsche zu einer Immobilie können direkt mit den entsprechenden Experten geklärt werden.

Weiter sind wir Ihnen gerne mit der Empfehlung von Handwerkern behilflich.

Nutzen Sie unsere über Jahrzehnte aufgebauten Beziehungen. Vergleichen Sie.

Wenn Sie sich für eine Baufinanzierung interessieren, sprechen Sie uns an! Wir haben gute Erfahrungen gemacht und empfehlen CREDITWEB.

Unser Motto: Zufriedene Kunden sind gute Kunden.

AKTUELLES:
Montag, den 26. April 2010 10:14
WIR SUCHEN DRINGEND IM KA
Ein- und Mehrfamilienhäuser – auch sanierungswürdig – in bevorzugten auch zentralen Lagen von Wuppertal und NRW für ernsthafte und solvente Interessenten.

mehr…
Freitag, den 23. Januar 2009 14:39
MIETRECHT: BESEITIGUNG VON SPERRMÜLL
Mietrecht: Ist der Müllverursacher nicht ausfindig zu machen zahlen alle

mehr…
Dienstag, den 13. Januar 2009 09:11
BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG: LÄNGERE JAHRESFRIST
Unter bestimmten Umständen können Vermieter jetzt Betriebskosten auch bis drei Monate nach Jahresfrist abrechnen.

mehr…
Dienstag, den 13. Januar 2009 02:17
HAUSVERWALTUNG – ABER RICHTIG
Was ist zu beachten?

mehr…
Montag, den 12. Januar 2009 19:11
BELEGEINSICHT BEI NEBENKOSTENABRECHNUNGEN
Hinsichtlich der Belegeinsicht ist der Mieter auf die Einsicht in die Originalbelege zu verweisen.

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